Das Wichtigste zuerst
Eine Anfrage über die Website ist zunächst unverbindlich. Der lokale Anbieter prüft Termin und Verfügbarkeit. Rotmeerreisen stellt die eigene Beratungs-/Reservierungs-/Vermittlungsleistung transparent in Rechnung; die lokale Tour wird grundsätzlich durch den jeweils bezeichneten Anbieter erbracht.
Rechenbeispiel bei 35%Gesamtpreis 100,00 EURRotmeerreisen-Gebühr: 35,00 EUR · Restbetrag beim Anbieter: 65,00 EUR.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
Diese Bedingungen gelten für Verbraucher und sonstige Kunden, die Angebote über Rotmeerreisen, Inhaber Stefan Fischer, Eichenkratt 51, 24887 Silberstedt, anfragen oder buchen. „Rotmeerreisen-Gebühr“ bezeichnet die gesondert ausgewiesene Vergütung für eigene Beratungs-, Reservierungs- und/oder Vermittlungsleistungen. „Anbieterleistung“ ist die Tour oder das Erlebnis des im Angebot und Voucher genannten lokalen Leistungserbringers.
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn Rotmeerreisen sie ausdrücklich in Textform bestätigt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Rolle und Vertragspartner
Rotmeerreisen tritt grundsätzlich als Vermittler auf. Der Vertrag über die Durchführung der Tour kommt zwischen Kunde und dem vor Vertragsschluss bezeichneten lokalen Anbieter zustande. Ein eigener Vertrag mit Rotmeerreisen betrifft Information, Beratung, Reservierung und Vermittlung sowie die dafür ausgewiesene Gebühr. Tritt Rotmeerreisen ausnahmsweise selbst als Leistungserbringer oder Reiseveranstalter auf, wird dies vor Vertragsschluss ausdrücklich angegeben.
Mehrere ausgewählte Ausflüge sind nicht automatisch eine Pauschalreise. Zwingendes Pauschalreiserecht bleibt anwendbar, wenn die konkrete Kombination die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt; entgegenstehende Klauseln gelten dann nicht.
3. Informationen und unverbindliche Anfrage
Angebotsseite und Auswahl zeigen insbesondere Anbieter, wesentliche Leistungsmerkmale, Termin/Zeitraum, Personen, Gesamtpreis, Rotmeerreisen-Gebühr, Restbetrag vor Ort und besondere Voraussetzungen. Die Anfrage des Kunden ist noch keine zahlungspflichtige Bestellung. Der Anbieter kann bestätigen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag senden. Ein Gegenvorschlag wird nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihn annimmt.
Automatisch übersetzte Inhalte können sprachliche Abweichungen enthalten. Maßgeblich sind die in Bestätigung, Rechnung und Voucher konkret wiedergegebenen Leistungsdaten; erkennbare Unstimmigkeiten müssen vor Zahlung gemeldet werden.
4. Vertragsschluss und Vertragsbestätigung
Nach Anbieterbestätigung kann Rotmeerreisen dem Kunden per E-Mail eine Rechnung beziehungsweise ein Vertragsangebot über die Rotmeerreisen-Leistung mit den wesentlichen Vertragsdaten und diesen Bedingungen auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot ausdrücklich annimmt oder die ausgewiesene Gebühr bezahlt. Eine bloße Anbieterbestätigung verpflichtet noch nicht zur Zahlung, solange kein entsprechendes Vertragsangebot von Rotmeerreisen vorliegt.
Die Bestätigung enthält beziehungsweise referenziert den lokalen Anbieter, gebuchte Leistung, Termin, Preisaufteilung, Zahlungs- und Stornoinformationen. Der Kunde muss die Dokumente dauerhaft speichern und offensichtliche Fehler unverzüglich melden.
5. Preise und Preisaufteilung
Preisangaben werden als Gesamtpreis in der angegebenen Währung dargestellt. Unmittelbar daneben werden der an Rotmeerreisen zu zahlende Anteil und der direkt beim Anbieter zu zahlende Restbetrag hervorgehoben. Unvermeidbare weitere Kosten werden vor Vertragsschluss angegeben; Kosten, die vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, werden mit ihrer Berechnungsgrundlage beschrieben.
Die Rotmeerreisen-Rechnung betrifft nur die darin bezeichnete eigene Leistung. Der Gesamtpreis der lokalen Anbieterleistung und der Restbetrag sind Transparenzangaben und keine von Rotmeerreisen vereinnahmten Umsätze, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
6. Rechnung und Zahlung
Rechnungen enthalten Aussteller, Empfänger, Rechnungsnummer, Ausstellungs- und Leistungsangabe, Leistungsbeschreibung, Betrag, steuerliche Pflichtangaben, Fälligkeit und Zahlungsreferenz. Es gilt die in der Rechnung genannte Frist. Bankgebühren des eigenen Zahlungsdienstleisters trägt der Kunde. Zahlungen gelten erst mit bestätigtem Eingang als erfolgt.
Mahnungen werden erst nach Fälligkeit versandt. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt; pauschale Mahnkosten werden nur verlangt, soweit sie rechtlich zulässig und tatsächlich entstanden sind.
6a. Kostenpflichtige persönliche Reiseberatung
Das Startpaket der persönlichen Reiseberatung kostet 19,00 EUR und umfasst drei Beratungsrunden im digitalen Beratungsticket. Die Anzahl der persönlichen Kundenfragen je Runde und die Gesamtzahl der enthaltenen Fragen werden unmittelbar vor der Bestellung und in der Rechnung verbindlich ausgewiesen. Jede abgesendete Kundenfrage verbraucht eine Frage aus diesem Kontingent. Die Antwort wird ausschließlich durch Rotmeerreisen verfasst; im bezahlten Ticket werden keine automatischen Bot-Antworten erzeugt. Der Verlauf wird im selben Ticket dokumentiert und führt nicht automatisch zu einem Telefontermin.
Nach Verbrauch kann der Kunde im bestehenden Ticket ein weiteres Paket mit drei Runden für 15,00 EUR kostenpflichtig bestellen. Die Anzahl der darin enthaltenen Fragen wird vor der Erweiterungsbestellung angezeigt. Das jeweilige Kontingent wird erst nach bestätigtem Zahlungseingang freigeschaltet. Nicht verbrauchte Fragen sind nicht übertragbar und werden nicht in Geld ausgezahlt. Rotmeerreisen schuldet eine sorgfältige Beratung auf Grundlage der verfügbaren Informationen, jedoch keinen bestimmten Reiseerfolg und keine Garantie für externe Preise oder Verfügbarkeiten.
Vor der zahlungspflichtigen Bestellung werden Leistungsumfang, Gesamtpreis, Bedingungen, Datenschutzhinweise und Erklärungen zum gewünschten Leistungsbeginn angezeigt. Die Rechnung und Vertragsunterlagen werden per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
7. Voucher, QR-Code und PIN
Nach bestätigtem Zahlungseingang wird für Tourbuchungen ein Voucher erstellt. Er ist Buchungs- und Durchführungsnachweis, aber keine Rechnung. Der Voucher nennt mindestens Buchung, Anbieter/Leistungserbringer, Leistung, Termin, Personen, Preisaufteilung, QR-Code, PIN und Restbetrag vor Ort. QR-Code und PIN dürfen nur dem zuständigen Anbieter zur Durchführung gezeigt werden.
Der Anbieter bestätigt die Durchführung über das System. Ein verlorener Voucher ist unverzüglich zu melden; Rotmeerreisen kann den bisherigen Code aus Sicherheitsgründen sperren und ersetzen.
8. Mitwirkungspflichten und Sicherheit
Der Kunde muss richtige Kontakt-, Termin-, Hotel-/Abhol-, Personen- und altersrelevante Angaben machen, Erreichbarkeit sicherstellen, Treffpunkt und Zeit beachten sowie erforderliche Reisedokumente, Eignung, Bekleidung und Sicherheitsanweisungen berücksichtigen. Besondere gesundheitliche oder mobilitätsbezogene Anforderungen sind, soweit für die sichere Durchführung erforderlich, rechtzeitig und möglichst datensparsam mitzuteilen.
Der Anbieter darf eine Teilnahme aus konkreten Sicherheits-, Gesundheits- oder Regelverstoßgründen ablehnen. Zwingende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
9. Änderungen, Wetter und Anbieterabsage
Lokale Anbieter können aus Sicherheits-, Wetter-, behördlichen oder betrieblich zwingenden Gründen zumutbare Änderungen vorschlagen. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Kann die Leistung nicht erbracht werden, wird je nach Fall ein Ersatztermin, eine gleichwertige Alternative oder Rückabwicklung angeboten. Rotmeerreisen bleibt für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Vermittlungsleistung verantwortlich.
10. Stornierungsanfrage und Rückzahlung
Der Kunde kann im Kundenkonto eine Stornierungsanfrage mit Begründung senden. Der Anbieter entscheidet zunächst über die Zustimmung. Erst danach prüft und vollzieht Rotmeerreisen die buchhalterische Stornierung und eine etwaige Rückzahlung. Bis zur endgültigen Bestätigung bleibt die Buchung bestehen.
Ob und in welcher Höhe die Rotmeerreisen-Gebühr zurückzuzahlen ist, richtet sich nach Leistungsstand, Verantwortungsbereich, individueller Vereinbarung und zwingendem Recht. Eine pauschale „immer nicht erstattungsfähig“-Regel gilt nicht. Nach Abschluss erhält der Kunde einen Stornobeleg beziehungsweise - soweit erforderlich - eine Rechnungskorrektur mit Referenz zur Ursprungsrechnung. Für eine neue Leistung ist eine neue Buchung erforderlich; eine automatische Umbuchung findet nicht statt.
11. Widerrufsrecht
Für Verträge über termingebundene Freizeitdienstleistungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Das betrifft typischerweise bestätigte Touren und Ausflüge. Vertragliche Stornorechte bleiben davon getrennt.
Für eine gesonderte, nicht termingebundene Beratungsleistung kann dagegen ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. In diesem Fall erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Soll vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, wird eine ausdrückliche Erklärung zum vorzeitigen Beginn und zu den gesetzlichen Folgen eingeholt. Soweit ein Vertrag mit Widerrufsrecht über die Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird, stellt Rotmeerreisen während der Widerrufsfrist eine hervorgehobene elektronische Widerrufsfunktion bereit.
12. Bewertungen
Bewertungen sind nur nach einer technisch verifizierten Buchung und Voucher-Einlösung möglich. Sachliche positive und negative Bewertungen werden unmittelbar veröffentlicht. Vor der Speicherung prüft ein automatisierter Inhaltsfilter ausschließlich auf persönliche Beleidigungen, diskriminierende beziehungsweise rassistische Inhalte, nationalsozialistische Propaganda oder Parolen und sexuell angreifende Formulierungen. Blockierte Texte werden nicht gespeichert und lösen keine Benachrichtigung aus. Die Filterstärke und zusätzliche interne Sperrbegriffe können von Rotmeerreisen angepasst werden. Anbieter dürfen sachlich antworten. Rechtswidrige, nachweislich falsche, fremde personenbezogene oder testweise Inhalte können auch nachträglich vollständig entfernt werden.
13. Ranking und Suchergebnisse
Suchergebnisse werden vor allem anhand der vom Kunden gewählten Region, Kategorie, Merkmale, Sprache, Preis-/Leistungsdaten, Verfügbarkeit der veröffentlichten Inhalte, Bewertungswert und technischer Vollständigkeit gefiltert beziehungsweise sortiert. Bezahlte Hervorhebungen erfolgen nur, wenn sie eindeutig als Werbung oder gesponsert gekennzeichnet sind. Eine Zahlung allein verbessert ohne Kennzeichnung nicht die organische Rangfolge.
14. Haftung
Rotmeerreisen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht, bei übernommenen Garantien und in allen sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für die lokale Anbieterleistung haftet der jeweilige Anbieter. Das lässt eigene Auswahl-, Informations-, Buchungs- und Vermittlungspflichten von Rotmeerreisen sowie zwingende gesetzliche Einstandspflichten unberührt.
15. Datenschutz und Kommunikation
Die Datenverarbeitung wird in den Datenschutzhinweisen erläutert. Vertrags-, Rechnungs-, Voucher-, Storno- und Bewertungsnachrichten werden an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Der Kunde muss deren Aktualität und Empfang sicherstellen. Bei einer Buchungsanfrage werden die erforderlichen Daten an den ausgewählten Anbieter in Ägypten übermittelt; der Drittlandhinweis ist vor Absenden der Anfrage zugänglich.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten ist - soweit zulässig - der Geschäftssitz von Rotmeerreisen Gerichtsstand.
Rotmeerreisen ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Änderungen und Salvatorisches
Für eine Buchung gilt die bei Abgabe des Vertragsangebots als PDF oder E-Mail übermittelte Fassung. Nachträgliche Änderungen wirken nicht rückwirkend. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.
Version 2.2 · Stand: 17. Juli 2026